Planungsdokumente: pmsmoke2026.03 mit Hanjo

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Inhaltsverzeichnis

[sh] - Kategorie (kapitelbezogen)

Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich / Festsetzungen

Besonnung/Verschattung

Mit der Ausweisung von Baugrenzen und Gebäudehöhenbegrenzungen wurde eine Optimie- rung hinsichtlich der Besonnungssituation vorgenommen. Auf den Kerngebietsbaufeldern öst- lich des Lohseparks ist Wohnen ohnehin aufgrund der Lärmbelastung und der Exposition zu den Bahnstromanlagen ausgeschlossen (siehe unten). Für die weniger für Wohnen geeigne- ten Baufelder der Kerngebiete westlich des Lohesparks „MK 1“ und „MK 3“ ist das Wohnen gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom

21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) nur ausnahmsweise zulässig, wenn gesunde Wohnver- hältnisse nachgewiesen werden können. Für das Baufeld Ecke Überseeallee/Shanghaiallee wird durch eine Abstaffelung im Kerngebietsteil eine Verbesserung der Besonnung für das allgemeine Wohngebiet „WA 3“ erzielt.

Zur weiteren Verminderung der Verschattung von Wohn- und Arbeitsstätten ist festgesetzt, dass Technikgeschosse und über die Baugrenzen hinaus gehende Balkone, Loggien und Er- ker u. a. keine wesentliche Verschattung der Nachbargebäude und Umgebung bewirken dür- fen (vgl. § 2 Nummern 10 und 12).

Erschütterungen

Zum Schutz der zukünftigen Nutzer der Gebäude vor Einwirkungen durch Erschütterungen sowie durch sekundären Luftschall ist eine Festsetzung in § 2 Nummer 33 aufgenommen wor- den: In den mit „(F)“ bezeichneten Baugebieten ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Funda- menten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwe- sen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Kerngebiete nach BauNVO) oder Zeile 4 (Wohngebiete nach BauNVO) für die jeweils im Tagzeitraum (6.00 bis

22.00 Uhr) oder Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr) schutzwürdigen Aufenthaltsräume einge- halten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewähr- leisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geän- dert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B 5), Nummer 6.2, für die jeweils im Tagzeitraum (6.00 bis 22.00 Uhr) oder Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr) schutzwürdigen Aufenthalts- räume nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt für Immissionsschutz und Ab- fallwirtschaft, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.

Mittels der in der Festsetzung genannten baulichen Maßnahmen können gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden. Bei besonders erschütterungsempfindlichen Nutzungen,

z. B. Laboren, kann es ggf. erforderlich sein, weitere Schutzmaßnahmen bei der Bebauung zu berücksichtigen.

Zusätzliche Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Elektromagnetische Felder

Maßgeblich für die Beurteilung der Einwirkungen niederfrequenter magnetischer Felder unter- halb der geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV ist eine Zusatzbelastung von bis zu 0,2 µT, da unterhalb dieses Wertes selbst die sehr geringe Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Fällen kindlicher Leukämie ausgeschlossen werden kann. Innerhalb eines Abstandes von 45 m zur Bahnstromoberleitung, in dem der Wert von 0,2 µT überschritten wird, werden daher keine Nutzungen mit längerfristigem Aufenthalt von Kindern vorgesehen. In den Baufeldern entlang der Bahntrasse wird das Wohnen ausgeschlossen (vgl. § 2 Nummer 2.3).

4.3. Überwachung (Monitoring)

Die Überwachung erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüber- wachung nach Wasserhaushalts-, Bundes-Immissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), Bundes- Bodenschutz- (Altlasten), Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie ggf. weiterer Regelungen. Damit sollen unvorhergesehene erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die infolge der Planrealisierung auftreten, erkannt werden.

Besondere Überwachungsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

4.4. Zusammenfassung des Umweltberichts

Anlass und Inhalt der Planung, Bedarfe an Grund und Boden, Gutachten, Untersuchungsraum, Standort und Alternativen

Im Plangebiet entsteht im Wesentlichen ein größerer zusammenhängender Park inklusive Spielplatzeinrichtungen, ein Quartier mit dem Schwerpunkt der Wohnnutzung und mit Handel,

Dienstleistung und sozialen Einrichtungen, z. B. Kindertagesstätten. Es liegen Untersuchun- gen zu den Themen Boden, Lärm, Luftschadstoffe, Erschütterungen, elektromagnetische Fel- der, Ökologie, Schornsteinhöhe Heizwerk Oberhafen, Störfallbetriebe und Verschattung vor. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen für die Umweltprüfung sind nicht aufgetreten.

Der Untersuchungsraum wird zunächst durch das Plangebiet begrenzt, bei einigen Schutzgü- tern ist eine Betrachtung darüber hinaus notwendig.

Standortbezogen ist festzustellen, dass die Wiedernutzbarmachung ehemaliger Hafenflächen dem Gebot der Innenentwicklung und einem schonenden Umgang mit Grund und Boden ent- spricht.

Bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) würde sich der derzeitige Umweltzustand nicht wesentlich verändern. Dieser besteht zusammengefasst aus dem Westteil des Plange- biets, der baulich fast komplett entwickelt ist. Zudem bestehen der zentrale Lohsepark und der Gedenkort „Hannoverscher Bahnhof“. Lediglich auf der Ostseite des Plangebiets besteht noch keine Bebauung. Die dort vorhandenen Flächen werden durch temporäre Zwischennutzungen geprägt.

Das Plangebiet ist etwa 14,8 ha groß. Davon entfallen auf öffentliche Parkanlagen etwa 4 ha, auf Straßenverkehrsflächen etwa 3,7 ha, auf Wasserflächen etwa 1,4 ha, auf Bahnflächen etwa 0,9 ha und auf die Baugebiete etwa 4,7 ha. In den Kerngebieten ist eine Grundflächen- zahl von 1,0 und in den allgemeinen Wohngebieten von 0,6 und 0,65 festgesetzt.

Schutzgüter Luft und Klima

In Bezug auf die Verkehrs- und Gewerbelärmbelastung werden Lärmschutzfestsetzungen ge- troffen. Es besteht eine erhöhte Schadstoffbelastung entlang der Hauptverkehrsstraßen. Die maßgeblichen Grenz- und Zielwerte werden allerdings nicht relevant überschritten.

Das Lokalklima wird sich aufgrund der Höhenentwicklung der Bebauung verändern. Effekte wie verminderte Luftzirkulation, erhöhte Wärmeabstrahlung und verminderte Verdunstung können eintreten; diese negativen Auswirkungen werden durch Vorschriften zur Begrünung des Plangebiets gemindert. Außerordentlich positiv wirkt der bereits bestehende neue Park auf das Lokalklima.

Schutzgüter Boden und Wasser

Der Boden ist stark anthropogen überprägt. Erst mit dem Lohsepark sind offene Oberböden entstanden, die natürliche Bodenfunktionen wahrnehmen können. Darüber hinaus ist eine Bil- dung von Bodengasen in kritischen Mengen gegeben, weshalb eine Festsetzung zu notwen-

digen Gassicherungsmaßnahmen getroffen wird. Darüber hinaus besteht für Teile des Plan- gebiets eine erhöhte Schadstoffbelastung der Böden. Eine Kennzeichnung der betroffenen Flächen wird vorgenommen.

Die Planung beeinflusst die Grundwassersituation und die Versiegelungsrate nicht. Die Ein- griffe in den Ericusgraben und Brooktorhafen führen bzw. führten zwar zu kleinflächigen Ver- lusten von Weichböden der Gewässer, jedoch zu keinen Veränderungen der Strömungsver- hältnisse bzw. des Tidehubs.

Schutzgüter Pflanzen und Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt und Stadtbild / Land- schaft

Die Pflanzen- und Tierwelt der Landflächen ist stark anthropogen bestimmt. Bis auf den mit alten Bäumen bestandenen Lohseplatz waren die Flächen vegetationsarm oder ohne Be- wuchs. Erst mit dem realisierten Lohsepark ist ein Lebensraumgewinn für Flora und Fauna eingetreten. Geschützte Biotope bestehen nicht. Die wesentlichen Brutorte der bedrohten Vo- gelarten Sperling und Mauersegler im räumlichen Zusammenhang des Lohseplatzes und des dortigen Gebäudeensembles nördlich Steinschanze sind erhalten geblieben. Durch intensive Begrünung der neu geschaffenen Bauflächen mit Bäumen, Hecken und Grünflächen werden die Schutzgüter Pflanzen und Tiere und die biologische Vielfalt der Lebensstätten zusätzlich verbessert. Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen der terrestrischen Pflanzen- und Tierwelt bestehen nicht.

Die Pflanzen- und Tierwelt der Gewässer von Ericusgraben und Brooktorhafen wurde und wird durch die kleinflächige Neugestaltung der Uferlinie verändert, ohne dass es zu gravierenden und nachhaltigen Veränderungen der Fischwelt kommt. Der Eingriff in die Uferlinie führt und führte jedoch zu einem Verlust der dortigen wertvollen Lebensstätten der Wirbellosenfauna im Gewässer. Gewässerökologische Maßnahmen dienen dem Erhalt ökologisch wertvoller Groß- muschelbestände und der Schaffung neuer biologisch aktiver Oberflächen an den neuen Ufer- mauern. Die Eingriffe in die Pflanzen- und Tierwelt des Gewässers konnten und können mit den vorgesehenen Maßnahmen im Plangebiet nicht ausgeglichen und die biologische Vielfalt und Produktivität der Gewässerfauna nicht vollständig erhalten werden. Es verbleibt ein er- heblicher und nachhaltiger Eingriff durch Verlust der ökologisch wertvollen Gewässerfauna auf ca. 1.450 m² Weichböden der Gewässer. Zum Ausgleich dieses Eingriffs wird eine Ausgleichs- fläche von 2.900 m² außerhalb des Plangebiets im Auenentwicklungsbereich der Goseelbe gemäß Landschaftsprogramm im Naturraum der Vier- und Marschlande (Bezirk Bergedorf) festgesetzt und dem Eingriff zugeordnet.

Das Stadt- und Landschaftsbild des Plangebiets wird durch den Abschluss der städtebaulichen Neuordnung mit innerstädtischer Bebauung um die großräumigen Parkanlage zwischen Eri- cusgraben und Baakenhafen neu gegliedert und spannungsvoll neu gestaltet. Eine Öffnung

für die Öffentlichkeit besteht bereits. Bestehende Blickbeziehungen wurden erhalten und we- sentliche Sichtbeziehungen zwischen Ericusgraben und Baakenhafen neu entwickelt. Bedeut- same historische Elemente wie der Lohseplatz und der Gedenkbereich Hannoverscher Bahn- hof wurden gestalterisch sensibel integriert. Brooktorhafen und Ericusgraben wurden und wer- den entlang des Südufers durch vor- und rückspringende Uferlinien der neuen städtebaulichen Konzeption des Quartiers am Lohsepark entsprechend verändert und topografisch differen- ziert neu gestaltet. Der Baakenhafen bleibt im Wesentlichen erhalten und wird durch Prome- naden und Grünflächen für die Öffentlichkeit erschlossen.

Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes bestehen nicht.

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter und Mensch einschließlich der menschlichen Ge- sundheit

Negative Auswirkungen auf Kulturgüter sind nicht zu erwarten.

Mit Abschluss der Umsetzung der Planung ergeben sich neue Arbeitsplätze, Wohnstandorte, Dienstleistungsangebote und neue freizeitbezogene Aufenthaltsbereiche (Promenaden) für den Menschen. Beeinträchtigungen in Bezug auf Lärm- und Luftschadstoffbelastungen sind oben bereits beschrieben worden. Zum Schutz vor Erschütterungseinwirkungen wird eine Festsetzung getroffen. Die Einwirkungen elektromagnetischer Felder von Bahnstromoberlei- tungen wurden durch ein hierauf abgestimmtes Konzept der Baugebietsausweisungen berück- sichtigt.

Die Schaffung der Parkanlage mit vielfältigen Angeboten für Freizeit und Spiel sowie eines Gedenkbereichs steigerten die Erholungsfunktion und die kulturelle Vielfalt der Angebote des Plangebiets in besonderem Maße.

Monitoring

Besondere Überwachungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.