Denkmäler
Im Plangebiet befinden sich drei Denkmäler, die gemäß § 6 des damals geltenden Denkmal- schutzgesetzes (DSchG) vom 3. Dezember 1973 (HmbGVBl. S. 466), zuletzt geändert am 27. November 2007 (HmbGVBl. S. 410), unter Schutz gestellt sind.
- Unter dem Namen „Lohseplatz“ und der Bezeichnung „Hannoverscher Bahnhof“ wurde ein Ensemble bestehend aus Gleisanlage und Bahnsteigresten des ehemaligen Han- noverschen Bahnhofs am 8. Juli 2008 (Amtl. Anz. S. 1522) unter der Nummer 1667 in die Denkmalliste der Freien und Hansestadt Hamburg eingetragen.
- Nördlich der Einmündung der Steinschanze in die Shanghaiallee befindet sich das am
16. März 2005 (Amtl. Anz. S. 669) unter der Nummer 1464 in die Denkmalliste der
Freien und Hansestadt Hamburg eingetragene Fabrikgebäude Am Lohsepark 4a, Shanghaiallee 7, 9. Das Gebäude wurde zwischen 1902 und 1906 errichtet und beher- bergt derzeit ein Automuseum sowie einen Zusammenschluss von kulturellen Nutzun- gen und Einrichtungen.
- Die in das nördliche Plangebiet hineinragende Ericusbrücke ist Bestandteil des denk- malgeschützten Ensembles der Speicherstadt, das mit seinen Gebäuden nebst Zube- hör, den Grundstücksflächen, den dazu gehörigen Straßen- und Freiflächen, mit den darin eingeschlossenen Wasser führenden Kanälen und Becken, den Kaimauern, Brü- cken und den sonstigen gemeinsam mit ihnen ein Bild darstellenden Sachen und Sach- teilen am 15. Mai 1991 (Amtl. Anz. S. 1149) unter der Nummer 968 in die Denkmalliste der Freien und Hansestadt Hamburg eingetragen wurde. Sie wurde im Jahr 2010 denk- malgerecht erneuert.
Die Objekte sind heute nach § 4 Absatz 1 DSchG vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 142), ge- ändert am 26. Juni 2020 (HmbGVBl. S. 380, 384), geschützt. Veränderungen an ihnen unter- liegen nach § 9 DSchG dem Genehmigungsvorbehalt des Denkmalschutzamtes.
Archäologische Vorbehaltsflächen
Nördlich der Stockmeyerstraße befinden sich Reste der ehemaligen Stadtbefestigung. Des Weiteren ist im Bereich der Koreastraße mit Bauresten des ehemaligen Vorwerks Stein- schanze bzw. Leopoldus sowie Resten eines dem Vorwerk vorgelagerten Erdwalls zu rech- nen. Es gelten die „Besonderen Vorschriften für Bodendenkmäler“. Vor dem Beginn jeglicher Erdarbeiten, Baggerungen und Baumaßnahmen ist eine Genehmigung des in Hamburg für die Bodendenkmalpflege zuständigen Landesmuseums für Archäologie - Helms Museum - einzu- holen.