Unterirdische Bahnanlage / ÖPNV
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) für die HafenCity muss die unmittelbare Verknüp- fung mit der Innenstadt gewährleisten, eine schnelle und zuverlässige Verbindung sicherstel- len und die beiden wichtigen Umsteigepunkte der Innenstadt, Jungfernstieg/Rathaus und Hauptbahnhof, direkt anbinden. Die Erschließung der HafenCity erfolgt neben Busverkehr mit dem modernen, zukunftsfähigen Verkehrssystem der U-Bahn. Dafür wurde eine neue U-Bahn- linie (U4) eingerichtet, die zwischen Billstedt und Jungfernstieg die bestehende U-Bahnanlage benutzt. Die neue Trasse beginnt an der bestehenden Haltestelle „Jungfernstieg“ und wird in einem Bogen von Westen her unterirdisch in die HafenCity geführt. Dort gibt es im Übersee- quartier die Haltestelle „Überseequartier“, an der Versmannstraße auf Höhe des Lohseparks die Haltestelle „HafenCity Universität“ im Plangebiet und im weiteren Verlauf die vorläufige Endhaltestelle „Elbbrücken“. Die Inbetriebnahme der Haltestellen „Überseequartier“, „Hafen- City Universität“ und „Elbbrücken“ ist erfolgt.
Für den Bau der neuen U-Bahnlinie 4 bis zur Haltestelle „HafenCity Universität“ liegt der Plan- feststellungsbeschluss vom 15. September 2006 (Amtl. Anz. S. 2281) mit Änderungen nach § 28 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der Fassung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1691), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1366), vor. Ein Teilstück der U-Bahntrasse mit der Haltestelle HafenCity Universität liegt im südlichen Plangebiet. Die
Trasse ist als unterirdische Bahnanlage nachrichtlich übernommen. Für die Verlängerung der U-Bahnlinie von der Haltestelle HafenCity Universität bis zu den Elbbrücken einschließlich der geplanten Haltestelle Elbbrücken liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 14. August 2013 (Amtl. Anz. S. 1398) nach § 28 PBefG vor. Die Fortsetzung der U-Bahn Linie 4 bis zu den Elbbrücken ist errichtet und in Betrieb.
Das südliche Plangebiet wird im Bereich der Überseeallee/Versmannstraße von der U-Bahn- linie 4 unterquert. Im direkten Umfeld der unterirdisch verlaufenden Bahnanlage können Be- einträchtigungen (z. B. Erschütterungen, Streuströme) aus dem U-Bahn-Betrieb und der In- standhaltung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Bei der zur U-Bahn-Trasse gelegenen Bebauung sind deshalb bei Bedarf Erschütterungsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Die im September 2006 planfestgestellte unterirdische Bahnanlage ist in der Planzeichnung nach- richtlich übernommen.
Ausgehend von der östlichen Schalterhalle des U-Bahnhofs „HafenCity Universität“ ist ein bar- rierefreier für Fußgänger und Radfahrer nutzbarer Zugang unter den Fernbahngleisen geplant, der eine Anbindung des Oberhafenquartiers und den am Oberhafen geplanten Außensportflä- chen an den U-Bahnhof herstellt (Bebauungsplan HafenCity 17).
Ergänzt wird die ÖPNV-Anbindung der östlichen HafenCity durch einen geplanten Fähranleger im südlichen Bereich des Magdeburger Hafens außerhalb des Plangebiets und durch Busli- nien.