Planungsdokumente: SB Release 2026.15

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Inhaltsverzeichnis

SB 2026.15 Kapitelbezogene Kategorie

4.6. Überwachung (Monitoring)

Die Überwachung erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüber- wachung nach Wasserhaushalts-, Bundes-Immissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), Bundes- Bodenschutz- (Altlasten), Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie ggf. weiterer Regelungen. Damit sollen unvorhergesehene erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die infolge der Planrealisierung auftreten, erkannt werden.

Besondere Überwachungsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

4.7. Zusammenfassung des Umweltberichts

Anlass und Inhalt der Planung, Bedarfe an Grund und Boden, Gutachten, Untersuchungsraum, Standort und Alternativen

Im Plangebiet entsteht im Wesentlichen ein größerer zusammenhängender Park inklusive Spielplatzeinrichtungen, ein Quartier mit dem Schwerpunkt der Wohnnutzung und mit Handel,

Dienstleistung und sozialen Einrichtungen, z. B. Kindertagesstätten. Es liegen Untersuchun- gen zu den Themen Boden, Lärm, Luftschadstoffe, Erschütterungen, elektromagnetische Fel- der, Ökologie, Schornsteinhöhe Heizwerk Oberhafen, Störfallbetriebe und Verschattung vor. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen für die Umweltprüfung sind nicht aufgetreten.

Der Untersuchungsraum wird zunächst durch das Plangebiet begrenzt, bei einigen Schutzgü- tern ist eine Betrachtung darüber hinaus notwendig.

Standortbezogen ist festzustellen, dass die Wiedernutzbarmachung ehemaliger Hafenflächen dem Gebot der Innenentwicklung und einem schonenden Umgang mit Grund und Boden ent- spricht.

Bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) würde sich der derzeitige Umweltzustand nicht wesentlich verändern. Dieser besteht zusammengefasst aus dem Westteil des Plange- biets, der baulich fast komplett entwickelt ist. Zudem bestehen der zentrale Lohsepark und der Gedenkort „Hannoverscher Bahnhof“. Lediglich auf der Ostseite des Plangebiets besteht noch keine Bebauung. Die dort vorhandenen Flächen werden durch temporäre Zwischennutzungen geprägt.

Das Plangebiet ist etwa 14,8 ha groß. Davon entfallen auf öffentliche Parkanlagen etwa 4 ha, auf Straßenverkehrsflächen etwa 3,7 ha, auf Wasserflächen etwa 1,4 ha, auf Bahnflächen etwa 0,9 ha und auf die Baugebiete etwa 4,7 ha. In den Kerngebieten ist eine Grundflächen- zahl von 1,0 und in den allgemeinen Wohngebieten von 0,6 und 0,65 festgesetzt.

Schutzgüter Luft und Klima

In Bezug auf die Verkehrs- und Gewerbelärmbelastung werden Lärmschutzfestsetzungen ge- troffen. Es besteht eine erhöhte Schadstoffbelastung entlang der Hauptverkehrsstraßen. Die maßgeblichen Grenz- und Zielwerte werden allerdings nicht relevant überschritten.

Das Lokalklima wird sich aufgrund der Höhenentwicklung der Bebauung verändern. Effekte wie verminderte Luftzirkulation, erhöhte Wärmeabstrahlung und verminderte Verdunstung können eintreten; diese negativen Auswirkungen werden durch Vorschriften zur Begrünung des Plangebiets gemindert. Außerordentlich positiv wirkt der bereits bestehende neue Park auf das Lokalklima.

Schutzgüter Boden und Wasser

Der Boden ist stark anthropogen überprägt. Erst mit dem Lohsepark sind offene Oberböden entstanden, die natürliche Bodenfunktionen wahrnehmen können. Darüber hinaus ist eine Bil- dung von Bodengasen in kritischen Mengen gegeben, weshalb eine Festsetzung zu notwen-

digen Gassicherungsmaßnahmen getroffen wird. Darüber hinaus besteht für Teile des Plan- gebiets eine erhöhte Schadstoffbelastung der Böden. Eine Kennzeichnung der betroffenen Flächen wird vorgenommen.

Die Planung beeinflusst die Grundwassersituation und die Versiegelungsrate nicht. Die Ein- griffe in den Ericusgraben und Brooktorhafen führen bzw. führten zwar zu kleinflächigen Ver- lusten von Weichböden der Gewässer, jedoch zu keinen Veränderungen der Strömungsver- hältnisse bzw. des Tidehubs.

Schutzgüter Pflanzen und Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt und Stadtbild / Land- schaft

Die Pflanzen- und Tierwelt der Landflächen ist stark anthropogen bestimmt. Bis auf den mit alten Bäumen bestandenen Lohseplatz waren die Flächen vegetationsarm oder ohne Be- wuchs. Erst mit dem realisierten Lohsepark ist ein Lebensraumgewinn für Flora und Fauna eingetreten. Geschützte Biotope bestehen nicht. Die wesentlichen Brutorte der bedrohten Vo- gelarten Sperling und Mauersegler im räumlichen Zusammenhang des Lohseplatzes und des dortigen Gebäudeensembles nördlich Steinschanze sind erhalten geblieben. Durch intensive Begrünung der neu geschaffenen Bauflächen mit Bäumen, Hecken und Grünflächen werden die Schutzgüter Pflanzen und Tiere und die biologische Vielfalt der Lebensstätten zusätzlich verbessert. Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen der terrestrischen Pflanzen- und Tierwelt bestehen nicht.

Die Pflanzen- und Tierwelt der Gewässer von Ericusgraben und Brooktorhafen wurde und wird durch die kleinflächige Neugestaltung der Uferlinie verändert, ohne dass es zu gravierenden und nachhaltigen Veränderungen der Fischwelt kommt. Der Eingriff in die Uferlinie führt und führte jedoch zu einem Verlust der dortigen wertvollen Lebensstätten der Wirbellosenfauna im Gewässer. Gewässerökologische Maßnahmen dienen dem Erhalt ökologisch wertvoller Groß- muschelbestände und der Schaffung neuer biologisch aktiver Oberflächen an den neuen Ufer- mauern. Die Eingriffe in die Pflanzen- und Tierwelt des Gewässers konnten und können mit den vorgesehenen Maßnahmen im Plangebiet nicht ausgeglichen und die biologische Vielfalt und Produktivität der Gewässerfauna nicht vollständig erhalten werden. Es verbleibt ein er- heblicher und nachhaltiger Eingriff durch Verlust der ökologisch wertvollen Gewässerfauna auf ca. 1.450 m² Weichböden der Gewässer. Zum Ausgleich dieses Eingriffs wird eine Ausgleichs- fläche von 2.900 m² außerhalb des Plangebiets im Auenentwicklungsbereich der Goseelbe gemäß Landschaftsprogramm im Naturraum der Vier- und Marschlande (Bezirk Bergedorf) festgesetzt und dem Eingriff zugeordnet.

Das Stadt- und Landschaftsbild des Plangebiets wird durch den Abschluss der städtebaulichen Neuordnung mit innerstädtischer Bebauung um die großräumigen Parkanlage zwischen Eri- cusgraben und Baakenhafen neu gegliedert und spannungsvoll neu gestaltet. Eine Öffnung

für die Öffentlichkeit besteht bereits. Bestehende Blickbeziehungen wurden erhalten und we- sentliche Sichtbeziehungen zwischen Ericusgraben und Baakenhafen neu entwickelt. Bedeut- same historische Elemente wie der Lohseplatz und der Gedenkbereich Hannoverscher Bahn- hof wurden gestalterisch sensibel integriert. Brooktorhafen und Ericusgraben wurden und wer- den entlang des Südufers durch vor- und rückspringende Uferlinien der neuen städtebaulichen Konzeption des Quartiers am Lohsepark entsprechend verändert und topografisch differen- ziert neu gestaltet. Der Baakenhafen bleibt im Wesentlichen erhalten und wird durch Prome- naden und Grünflächen für die Öffentlichkeit erschlossen.

Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes bestehen nicht.

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter und Mensch einschließlich der menschlichen Ge- sundheit

Negative Auswirkungen auf Kulturgüter sind nicht zu erwarten.

Mit Abschluss der Umsetzung der Planung ergeben sich neue Arbeitsplätze, Wohnstandorte, Dienstleistungsangebote und neue freizeitbezogene Aufenthaltsbereiche (Promenaden) für den Menschen. Beeinträchtigungen in Bezug auf Lärm- und Luftschadstoffbelastungen sind oben bereits beschrieben worden. Zum Schutz vor Erschütterungseinwirkungen wird eine Festsetzung getroffen. Die Einwirkungen elektromagnetischer Felder von Bahnstromoberlei- tungen wurden durch ein hierauf abgestimmtes Konzept der Baugebietsausweisungen berück- sichtigt.

Die Schaffung der Parkanlage mit vielfältigen Angeboten für Freizeit und Spiel sowie eines Gedenkbereichs steigerten die Erholungsfunktion und die kulturelle Vielfalt der Angebote des Plangebiets in besonderem Maße.

Monitoring

Besondere Überwachungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

5. Planinhalt und Abwägung

Städtebauliches Konzept

Das Ziel des städtebaulichen Konzepts für die Gebäudestruktur um den Lohsepark ist, ausge- hend von der Kubatur des vorhandenen Bestandsblocks „Hildebrandtblock“, eine neue etwa siebengeschossige Blockrandstruktur aufzubauen. Im Nordosten werden die Baukörper durch verschiedene Höhensetzungen akzentuiert und heben sich so teilweise aus der siebenge- schossigen Grundhöhe heraus. Der Park und die hoch belasteten Verkehrswege werden durch klare Gebäudekanten gefasst. In den Blockinnenbereichen können lärmabgewandte Gebäudeseiten und geschützte private Freiflächen entstehen. Aufgrund der besonderen Grundstückszuschnitte sind siebengeschossige Sonderbaukörper zu den Hafenbecken im

Norden und an der Versmannstraße vorgesehen. Der geplante Schulbau (Bebauungsplan Ha- fenCity 17) gliedert sich als Sonderbaukörper in den Nutzungskanon der angrenzenden Kern- gebiete ein.

Ziel ist, für die Neubauten im Plangebiet hochbauliche Wettbewerbsverfahren durchzuführen.

Freiraumkonzept

In der HafenCity wird der Gestaltung des öffentlichen Raums als herausragendes Potenzial des Quartiers große Aufmerksamkeit gewidmet. Quartiersübergreifend bilden die öffentlichen Freiräume ein abgestuftes, nutzungsorientiertes und vernetztes System, welches in Verbin- dung mit den Wasserflächen sowohl der Erholung dient als auch der Aufnahme von überge- ordneten und innerquartierlichen Rad- und Fußwegen. Die Freiflächen haben somit auch eine wesentliche Funktion bei der Verknüpfung der HafenCity mit der nördlichen Innenstadt. Die neue Parkanlage „Lohsepark“ mit dem gestalterisch integrierten „Gedenkort Hannoverscher Bahnhof“ übernimmt als breite grüne Fuge einen besonderen Beitrag für die Freiraumversor- gung im Sinne eines Stadtteilparks für die HafenCity. Darüber hinaus wurden entlang und in dieser Parkanlage wichtige Wegeverbindungen geführt, die eine Ergänzung und Weiterfüh- rung des 1. Grünen Rings, darstellen. So ist eine Verbindung zwischen den ehemaligen Wall- anlagen und dem Gebiet der HafenCity bis zur Elbe entstanden. Am südlichen Rand des Parks wird der überörtlich bedeutsame Elbuferwanderweg innerhalb einer Promenade geleitet und über eine mit besonders breiten Fußwegen ausgestattete Brücke über den Baakenhafen bis zur Grünfläche am Kirchenpauerkai geleitet.

Erschließungskonzept

Das Plangebiet ist über die Hauptverkehrsstraßen Überseeallee/Versmannstraße und Shang- haiallee an das übergeordnete Straßennetz angebunden; neben ihrer Erschließungsfunktion für die angrenzenden Baufelder sind diese Straßen auch Teilstücke des sogenannten zweiten Rettungsweges der HafenCity.

Die am Brooktorhafen bzw. Ericusgraben und südlich davon gelegenen Baufelder werden über den Straßenzug Koreastraße/Stockmeyerstraße erschlossen. Die von der Shanghaiallee in östlicher Richtung abgehenden Straßen Steinschanze, Yokohamastraße und Kobestraße füh- ren bis zur westlich des Lohseparks gelegenen Straße Am Lohsepark und erschließen die angrenzenden Baufelder. Die Straße Am Lohsepark zwischen Ericusbrücke und Überseeal- lee/Versmannstraße soll als Bestandteil des überregionalen Elberadwegs als Fahrradstraße ausgebaut werden. Die Ericusbrücke ist nur für Fußgänger- und Radwegverkehr freigegeben. Von der Stockmeyerstraße abzweigend verläuft zur Erschließung der Baufelder „MK 10“ und

„MK 9“ die Straße Am Hannoverschen Bahnhof als Stichstraße mit Wendeanlage. Im weiteren Verlauf dieser östlich des Lohseparks gelegenen Straßen- und Wegeverbindung kann der Ge- ländeeinschnitt zur Gedenkanlage über eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke gequert und

der südliche Abschnitt der Straße Am Hannoverschen Bahnhof zwischen Park und Büroge- bäude bzw. Schulgelände (Bebauungsplan HafenCity 17) erreicht werden, der ebenfalls mit einer Wendemöglichkeit ausgestattet ist und in die Versmannstraße mündet. Im südlichen Plangebiet ist die zur Erschließung der Baakenhafenlandzunge erforderliche Brücke über den Baakenhafen durch eine östlich des Lohseparks verlaufende Straße an die Versmannstraße angebunden.

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