Planungsdokumente: pmsmoke2026.03 mit Hanjo

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Inhaltsverzeichnis

[sh] - Kategorie (kapitelbezogen)

Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich / Festsetzungen

Aufgrund der teilweise bereits erfolgten sturmflutsicheren Aufhöhung des gesamten Plange- biets wurde der Wirkpfad Boden-Mensch wirksam unterbunden. Dies gilt auch für die wesent- lichen Flächen der Parkanlage. Diese Fläche wurde im Mittel um 1 m mit vegetationsfähigem unbelastetem Boden aufgeschüttet, um günstige Freiraumbezüge zum Umfeld und die Ent- wässerung des in einer Mulde liegenden Parks zu erzielen. Da die Parkanlage im Mittel um ca. 1 m, im Bereich der zukünftigen Bastionen um 2 m, mit unbelastetem Boden von ca. 5,5 m über NHN auf ca. 6,5 m über NHN, bzw. 7,5 m über NHN aufgehöht wurde, sind keine Belastungspfade zwischen sensiblen Nutzungen und belasteten Böden zu erwarten. Einzelne Flächen wie Lohseplatz und Gedenkbereich verblieben auf dem ursprünglichen Niveau, wer- den aber aufgrund der zu erwartenden kulturellen und gedenkenden Nutzungen ohne direkten Kontakt zum Boden unkritisch bewertet.

Auf den nicht überbauten Grundstücksflächen sollen soweit wie möglich vegetationsfähige Oberböden aufgebracht werden, um die Voraussetzungen für eine Begrünung und wesentli- che Bodenfunktionen, wie Wasserrückhaltung, Verdunstung und Bodenleben zu schaffen. Diese Zielsetzung wird differenziert auf die jeweiligen Anforderungen der Baufelder zuge- schnitten und durch folgende Festsetzungen gewährleistet:

Tiefgaragen sind in den zu begrünenden Bereichen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen. Für Baumpflanzungen muss auf einer Fläche von 16 m2 je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 80 cm be- tragen (vgl. § 2 Nummer 25).

Auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen der Kerngebiete „MK 2“ und „MK 9“, und des allge- meinen Wohngebiets „WA 3“ sind Dachflächen zu mindestens 40 v. H. mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mit Stauden und Sträuchern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten (vgl. § 2 Nummer 26).

Die übrigen Dachflächen in den Kerngebieten „MK 9“ bis „MK 11“ sowie die Dachflächen des Gemeinschaftshauses auf der Fläche für den besonderen Nutzungszweck sind mit Ausnahme

der gemäß Nummer 10 zulässigen Anlagen und technischen Aufbauten zu mindestens 50 v.

H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau mit standortange- passten Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten (vgl.

§ 2 Nummer 27).

Die nicht überbauten Grundstücksflächen der Kerngebiete „MK 9“ bis „MK 11“, mit Ausnahme der Flächen mit festgesetzten Gehrechten, sind mit einem Anteil von mindestens 40 v. H. zu begrünen. Je 300 m² ist mindestens ein großkroniger Baum oder je 150 m² ein kleinkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflan- zung vorzunehmen (vgl. § 2 Nummer 22).

Um Gefahren – insbesondere Explosionsgefahr (Methan) – durch die Bodengase zu vermei- den, sind für Gebäude mit Ausnahme einer südlichen Teilfläche bauliche Sicherungsmaßnah- men zur Verhinderung von Gasansammlungen und Gaseintritten vorzusehen.

Gassicherungsmaßnahmen können folgedermaßen aussehen:

  • eine Sand- bzw. Kiesfilterschicht unterhalb des Gebäudes,
  • eine bis zur Geländeoberkante reichenden vertikalen Drainageschicht entlang der un- terirdischen Gebäudewände zur Ableitung von evtl. anstehenden Gasen,
  • eine gasdichte Abdichtung aller unterirdischen Leitungsdurchführungen,
  • die Vermeidung von gefangenen Räumen unterhalb der Sohlen zur Sicherstellung der Gaswegsamkeit,
  • die Möglichkeiten zur Gasentweichung an der Geländeoberfläche.

Zur Sicherung dieser Maßnahmen wurde die Festsetzung in § 2 Nummer 19 aufgenommen: Auf den gekennzeichneten Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, sind bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die sowohl Gasansamm- lungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen als auch Gaseintritte in die baulichen Anlagen verhindern.

Die betroffenen Flächen deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen (Verunreini- gungen sowie Bodengasbildung) belastet sind, werden gemäß § 9 Absatz 5 Nummer 3 BauGB gekennzeichnet.

Sollten im Rahmen von Bodenbewegungen und -aufschlüssen Hinweise auf Bodenverunrei- nigungen festgestellt werden, ist die zuständige Abteilung des Verbraucherschutzamtes des Bezirksamtes Hamburg-Mitte einzuschalten. Belastetes Bodenmaterial ist entsprechend den abfallrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich Artenschutz Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Die ökologische Bestandserfassung und Bewertung beruht auf einer Erhebung von Anfang Oktober 2010 und dem Frühsommer 2011, die vor Realisierung der Baufelder entlang der Shanghaiallee durchgeführt worden ist. Ein repräsentativer Untersuchungszeitraum mit einer Vegetationsperiode wurde vollständig erfasst. Der vorliegende Bericht (Stand September 2011) hatte im Wesentlichen Folgendes ergeben:

Terrestrische Biotope

Die Landflächen des Planungsgebiets waren nahezu vollständig durch gewerbliche und ver- kehrliche Nutzungen sowie Baustellen bestimmt, die in Folge größerer infrastruktureller Vor- haben zur Erschließung des Gebiets entstanden (Damm- und Kreuzungsbauwerk Pfeilerbahn, Neubau U4, Versmannstraße, Stockmeyerstraße). Diese Flächen waren weitgehend unbelebt und ökologisch gering bewertet.

Mehrere alte Bäume, im wesentlichen Linden mit einem Brusthöhendurchmesser über 25 cm, wuchsen im Bereich einer Grünfläche des Lohseplatzes, einzelne Ruderalgebüsche (Holun- der, Brombeeren) haben sich am südöstlichen Rand angesiedelt. Die Fläche wurde wegen des alten Baumbestands und den angrenzenden Gebüschen ökologisch als noch wertvoll be- wertet.

An der südlichen Böschung des Brooktorhafens hatte sich ein kleinflächiger ökologisch noch wertvoller Uferweidensaum oberhalb der Uferbefestigung entwickelt.

Auf einer größeren brachgefallenen Schienenfläche südöstlich der damals bestehenden groß- flächigen Speditionshalle hatten sich ruderale und halbruderale Staudenfluren mit Birken/Es- pen Vorwald entwickelt, die als noch wertvoll bzw. verarmt bewertet wurden. Dort wurde auch die Kleinblütige Königskerze (Rote Liste Art) gefunden. Die Fugen der alten Klinkerkaimauern am Ericusgraben waren teilweise üppig mit Pflanzen ruderaler und beschatteter Säume be- wachsen, wie gewöhnlicher Beifuß, schmalblättriges Weidenröschen, stinkender Storchschna- bel und gewöhnlicher Wurmfarn. Im Übrigen war das Gebiet weitgehend ohne Bewuchs.

Für die Vogelwelt hatte das nördliche Planungsgebiet im Umfeld des Lohseplatzes Bedeutung. Mehrere Paare von Mauerseglern und des auf der Vorwarnliste der Roten Liste Hamburgs stehenden Haussperlings brüteten im Bereich des Hildebrandtblocks westlich der Grünfläche Lohseplatz. Einzelne Brutpaare der Dorngrasmücke sowie der Amsel, des Grünfinks und des Hausrotschwanzes verteilten sich auf den Bereich der kleinen Grünfläche und im südlich an- grenzenden Bereich der damals bestehenden Speditionshalle.

Aus den vorliegenden Untersuchungen und Begehungen im Herbst 2010 und im Frühsommer 2011 ergaben sich keine relevanten Ortungen und Hinweise auf Jagd- und Durchzugsräume

für Fledermäuse. Winterquartiere waren aufgrund der geringen Eignung des Gebiets nicht zu erwarten. Hinweise auf Sommerquartiere konnten auch nach gezielten Begehungen nicht be- stätigt werden. Das Plangebiet hatte aufgrund der starken Versiegelung und des geringen Nahrungsaufkommens keine relevante Bedeutung für Fledermäuse.

Aquatische Biotope

Das Planungsgebiet wird im Norden und Süden von Tidegewässern gefasst. Der nördliche Ericusgraben ist Bestandteil des Systems tidedurchströmter Hafenbecken und Kanäle zwi- schen Oberhafen und Norderelbe, die langjährig nicht mehr genutzt und aufsedimentiert sind. Der Ericusgraben hat gewässerökologisch hohe Bedeutung als flaches stärker tidedurch- strömtes Gewässer mit teilweise sandig-schluffigen Substraten. Auf der Gewässersohle hatte sich eine arten- und individuenreiche Wirbellosenfauna mit bedeutenden und geschützten Großmuschelvorkommen wie der Gemeinen und Großen Teichmuschel, der Gemeinen Ma- lermuschel und der Aufgeblasenen Flussmuschel eingestellt. Westlich angrenzend zum Plan- gebiet in einer Probestelle im westlichen Abschnitt des Brooktorhafens nördlich des Kaispei- chers B wurden Larven der Libellenart Asiatische Keiljungfer gefunden, jedoch nicht in den Probestellen im Plangebiet. Die Asiatische Keiljungfer gilt seit den 1920er Jahren in Hamburg als ausgestorben, steht unter besonderem Artenschutz und ist nach der FFH-Richtlinie An- hang IV streng geschützt. Ein Vorkommen der Keiljungfer im Ericusgraben ist zwar nicht aus- zuschließen, die von den veränderten Uferlinie betroffenen Bereiche wasserseitig der südli- chen Kaimauer weisen jedoch keine günstige Lebensraumeignung für die Keiljungfer auf. Das Substrat war hier verhältnismäßig schlickig und die Abschnitte fallen teilweise bei Ebbe tro- cken. An der hinsichtlich der Substratverteilung günstiger zu beurteilenden Probestelle mittig im Ericusgraben wurden zudem keine Tiere gefunden. Im Bereich der geplanten Überbauun- gen waren keine Vorkommen der Asiatischen Keiljungfer zu erwarten.

Der im Plangebiet liegende Abschnitt des Brooktorhafens und Ericusgrabens hatte ökologisch besonders hohe Bedeutung als Lebensraum für Wirbellose, insbesondere durch streng ge- schützte Großmuschelarten, die dort in hoher Dichte und Artenreichtum vorkommen. Mit ins- gesamt 53 Arten wurde eine bemerkenswert hohe Gesamtzahl an Wirbellosen dokumentiert, die deutlich über dem Artenspektrum üblicher Hafenbecken liegt und eine überdurchschnittli- che Produktion an Biomasse aufweist. Die ökologische Qualität und Diversität der Wenigbors- ter-Fauna wies Merkmale des wesentlich großräumigeren und strukturreichen „Mühlenberger Lochs“ auf. Insgesamt gelten 20 der dort vorkommenden benthischen Wirbellosen als gefähr- det, selten und geschützt. Das Gewässer wurde mit der ökologischen Zustandsklasse „Gut“ bewertet. Am Fuß der Kaimauern fällt der dort eher schlickige Gewässerboden bei Niedrig- wasser stellenweise trocken. Diese Flächen waren jedoch nicht als gesetzlich geschützte Bi- otope einzustufen, da wesentliche Merkmale naturnaher, frei mäandrierender Flusswatten fehlten.

Der Ericusgraben/Brooktorhafen ist als ein bedeutsames Fischaufwuchsgebiet eingeschätzt worden, welches von einem arten- und individuenreichen Spektrum von neun Elbfischarten aufgesucht wird. Dominant sind Flunder, Aland, Aal und Güster, bestandsbildende Einheiten sind ferner Strandgrundel, Döbel, Kaulbarsch und der Rapfen. Brassen sind schwach vertre- ten. Davon gelten in Hamburg Aland, Döbel und Rapfen als gefährdet und der Rapfen ist nach FFH-Richtlinie Anhang 4 als Art gemeinschaftlichen Interesses benannt und geschützt. Zahl- reicher Jungfischaufwuchs wurde im Mai 2011 festgestellt und die Bedeutung des Ericusgra- bens/Brooktorhafens als Fischaufwuchsgebiet bestätigt; aufgrund der geringen Tiefe ist er als Winterquartier für Fische ungeeignet.

Der Baakenhafen ist eines der größten Hafenbecken des Hamburger Hafens und raumbedeut- sam für die östliche HafenCity. Das Plangebiet des Bebauungsplans bezieht einen Ausschnitt des nordwestlichen Teils des Baakenhafens ein. In diesem Bereich hat sich durch tidebedingte Sedimentablagerungen und langjährig unterbliebene Unterhaltungsbaggerungen eine zur Elbe steil abfallende Schwelle bis auf eine Höhe von ca. 4 m unter NHN aufgehöht. Durch diese Schwelle wird der rückwärtige Teil des Baakenhafens von den energiereichen Strömun- gen der Elbe teilweise abgeschirmt, bei Niedrigwasser weist dieser Bereich nur noch ca. 1,5 m Wassertiefe auf, zur Mitte des Baakenhafens fällt der Gewässerboden dann auf eine Tiefe von 9 m bis 10 m unter NHN ab. Der rückwärtige Teil des Hafenbeckens ist daher tief, schwach durchströmt und weist schlickige Substrate auf, während der im Plangebiet liegende Teil des Baakenhafenmundes deutlich flacher, der Strömungsdynamik der Norderelbe stärker ausge- setzt ist und vermutlich gröbere Sedimente aufweist.

Im Baakenhafen wurden bei Befischungen im Oktober 2010 und Mai 2011 von insgesamt 38 Elbfisch- und Neunaugenarten 16 Arten im Baakenhafen gefunden. Darunter waren mehrere gefährdete Arten wie Aland, Hasel, Kaulbarsch, Rotfeder, Ukelei sowie auch die nach FFH- Richtlinie prioritäre Art Rapfen. Die besonders hohe Individuendichte und Artendichte von knapp der Hälfte der im gesamten Hamburger Hafen vorkommenden Fischarten zeigt die öko- logische hohe Wertigkeit dieses direkt mit dem Elbstrom in Beziehung stehenden Hafenbe- ckens und seine Bedeutung als Aufwuchs-, Nahrungs-, Rückzugs- und Überwinterungshabi- tat.

Die Befischungen des Baakenhafens im Mai 2011 ergaben ähnlich hohe Fischdichten wie im Magdeburger Hafen im Oktober 2010 bei einer homogenen Verteilung im Wasserkörper. Echolotungen im Oktober 2010 zeigen im hinteren Baakenhafenteil jedoch Fischwinterquar- tiere in Wassertiefen zwischen 7 m und 9,5 m unter NHN. Dort wurden Aufenthaltsorte für Elbfische in erheblicher Dichte und Ausdehnung geortet. Die Bedeutung des Baakenhafens als Rück- und Aufzuchtgebiet und Winterquartier für Fische wird auch durch ein reichliches Angebot an Zooplankton bestätigt, so dass diesem Hafenbecken hohe Bedeutung und Wer- tigkeit für Fische zukommt.

Anpassungsfähige Arten, wie die Brassen, das Rotauge oder der Flussbarsch nutzen trotz insgesamt mangelnder Eignung der Hafenbecken vorhandene Strukturen wie alte Dalben und Holzspundungen zur Laichablage.

Die Wirbellosenfauna ist in Anzahl und Artenzahl stark verarmt, da die Strukturarmut des Ha- fenbeckens bis auf einzelne Holzdalben u.ä. keinen geeigneten Lebensraum bietet.

Der Baakenhafen weist am Hafenmund im Bereich des Plangebiets einen mittleren ökologi- schen Zustand auf. Zum rückwärtigen Teil nach Osten sinkt die ökologische Wertigkeit ab und wurde als ökologisch verarmt bewertet.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Der Lohsepark ist bereits entstanden. Die mit Bebauung versehenen Flächen der Wohn- und Kerngebiete beanspruchen überwiegend ökologisch verarmte bzw. versiegelte Flächen mit geringer ökologischer Wertigkeit. Für die noch umzusetzende Bebauung östlich Lohsepark werden ebenso lediglich ökologisch geringbedeutende Flächen beansprucht.

Der für Haussperling und Mauersegler interessante Hildebrandtblock mit seinem strukturrei- chen Ziegelmauerwerk wurde im Grundzug erhalten.

Mit einem Lebensraumverlust für bedrohte Vogelarten oder geschützte Pflanzenarten inner- halb des Plangebiets ist nicht zu rechnen.

Das Südufer des Ericusgrabens wird durch eine neue Baufläche teilweise verändert. Hierdurch wird der Wasserkörper verkleinert, ohne dass dies zu spürbaren Auswirkungen auf das Strö- mungsgeschehen führen wird. Veränderungen werden auch durch eine wasserrechtliche Aus- gleichsmaßnahme (nachrichtlich übernommen) für die Herstellung einer Röhrichtberme (Aus- gleich für Verlust am Grasbrookhafen) am Südufer des Ericusgrabens bewirkt, die dort im Zuge der Grün- und Spielanlage Lohsepark umgesetzt wurde. In ökologisch wertvolle und arten- schutzrechtlich besonders geschützte Muschelvorkommen wurde im Bereich des umgesetz- ten Bauvorhabens am Brooktorhafen eingegriffen. Dort am Südufer des Brooktorhafens wur- den erhebliche Dichten an Großmuscheln festgestellt, während im Bereich des noch unbebau- ten Baufeldes am Ericusgraben nur geringe Großmuscheldichten festgestellt wurden.

Die wesentliche Umgestaltung des Gewässers durch die beiden Bauvorhaben ist als Eingriff zu bewerten. Er führte bzw. führt zum Verlust von hoch produktiven Lebensstätten Wirbelloser, die als wertvolles Nahrungshabitat in der Nahrungskette ökologisch wesentliche Funktionen insbesondere für Fische erfüllen. Im Brooktorhafen gingen 291 m² und im Ericusgraben wer- den 1.136 m² verloren gehen. Der Ausfall dieser Funktion wird die benthische Wirbellosen- fauna lokal erheblich und nachhaltig beeinträchtigen. Beide Bauprojekte sind als Eingriffe in ökologisch wertvolle Funktionen in das Tidegewässer zu bewerten. Die Eingriffsfläche ist auf 0,14 ha beschränkt.

Die Fundstelle der Larven der asiatischen Keiljungfer im westlichen Brooktorhafen wird von den Bauvorhaben nicht berührt. Eine Verschlechterung der Lebensbedingungen für diese streng geschützte Libellenart ist aufgrund der dort nicht veränderten Gewässermorphologie und weitgehend unverändert bleibendem Strömungsverhaltens nicht zu erwarten und beson- dere artenschutzrechtliche Vorkehrungen sind nicht erforderlich.

Im Übrigen werden von dem geplanten Vorhaben am Ericusgraben überwiegend strukturrei- che Kaimauern ohne wertvollen Pflanzenbewuchs betroffen. Wichtige Flachwasserbereiche mit Fischunterständen nördlich des Ericusgrabens sind vom Vorhaben nicht betroffen. Für die Fischfauna sind keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen zu erwarten. Der kleinflächige Verlust eines Weiden-Uferpionierwald an der südlichen Uferböschung des Brook- torhafens stand nicht in direkter Beziehung zum Gewässer, der Verlust wurde daher als nicht erheblich beurteilt. Vergleichbare ökologische Funktionen wurden zudem benachbart durch extensive Begrünungen der Böschung des Lohseparks geschaffen. Das Jagdhabitat für Fle- dermäuse entlang den Wasserflächen bleibt bestehen, Eingriffe in die Lebensräume sind für diese streng geschützten Arten nicht zu erwarten.