Planungsdokumente: pmsmoke2026.03 mit Hanjo

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Inhaltsverzeichnis

[sh] - Kategorie (kapitelbezogen)

Sonstige Maßnahmen des Naturschutzes

In § 2 Nummer 30 ist festgesetzt: Die Uferbefestigungen der Kerngebiete „MK 1“ und „MK 11“ sind bis 1 m unter NHN mit strukturreichem Klinkermauerwerk zu verkleiden (siehe auch Ziffer 5.8.5).

In § 2 Nummer 31 ist festgesetzt: Im Kerngebiet „MK 3“ sind im Falle von Abbruch oder Sanie- rung von Gebäuden geeignete Nisthilfen für den Haussperling und den Mauersegler zu schaf- fen. Die Anzahl der Nisthilfen bemisst sich bei Abbruch oder Sanierung nach der Anzahl der durch die Maßnahme verloren gehenden Nisthabitate.

Die Festsetzungen erfolgen als artenschutzrechtliche Maßnahme, um Beeinträchtigungen für Haussperlinge und Mauersegler im Zuge von Neubebauungen im Umfeld des Hildebrandt- blocks bzw. um Beeinträchtigungen im Brooktorhafen und Ericusgraben zu vermeiden und zu mindern (siehe Ziffer 4.2.5.3).

Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Im Norden des Plangebiets am Brooktorhafen/Ericusgraben ist eine festgestellte Ausgleichs- fläche bzw. Ausgleichsmaßnahme nach wasserrechtlicher Plangenehmigung nachrichtlich dargestellt.

Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets

Die mit den Bauvorhaben in den Gebieten „MK 1“ und „MK 11“ verbundenen Eingriffe in die Weichböden und ökologisch wertvollen Wirbellosenfauna des Brooktorhafens und Ericusgra- bens können im Plangebiet nicht ausgeglichen werden. Daher werden den Eingriffsflächen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets in einer Gesamtgröße von 2.900 m² im Auenentwicklungsbereich der Goseelbe (Bezirk Bergedorf) auf den Flurstücken 592 und 3724 der Gemarkung Neuengamme zugeordnet: Den Kerngebieten „MK 1“ und “MK 11“ werden Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets in einer Flächengröße von 2.900 m² als Teil einer Auenentwicklungsmaßnahme auf den Flurstücken 592 und 3724 der Gemarkung Neuengamme zugeordnet (vgl. § 2 Nummer 32).

Auf diesen Flächen (siehe nachstehende Karte) sollen in direkter Beziehung zur Goseelbe naturnahe Flachwasserbereiche und Röhrichte neu angelegt und dauerhaft unterhalten wer- den. Durch Neuanlage von 2.900 m² Auenflächen werden im erforderlichen Umfang gewäs- serökologisch wirksame Strukturen und Lebensräume geschaffen, die den Verlust durch Ein- griffe am Brooktorhafen und Ericusgraben kompensieren. Die Flächen sind im Grundbesitz des Sondervermögens Naturschutz und Landschaftspflege. Die Planung, Umsetzung und Fi- nanzierung der Ausgleichsmaßnahme wird durch Vereinbarung zwischen dem Sondervermö- gen Stadt und Hafen und dem Naturschutzamt der Freien und Hansestadt Hamburg geregelt.