Sonstige Maßnahmen des Naturschutzes
In § 2 Nummer 30 ist festgesetzt: Die Uferbefestigungen der Kerngebiete „MK 1“ und „MK 11“ sind bis 1 m unter NHN mit strukturreichem Klinkermauerwerk zu verkleiden (siehe auch Ziffer 5.8.5).
In § 2 Nummer 31 ist festgesetzt: Im Kerngebiet „MK 3“ sind im Falle von Abbruch oder Sanie- rung von Gebäuden geeignete Nisthilfen für den Haussperling und den Mauersegler zu schaf- fen. Die Anzahl der Nisthilfen bemisst sich bei Abbruch oder Sanierung nach der Anzahl der durch die Maßnahme verloren gehenden Nisthabitate.
Die Festsetzungen erfolgen als artenschutzrechtliche Maßnahme, um Beeinträchtigungen für Haussperlinge und Mauersegler im Zuge von Neubebauungen im Umfeld des Hildebrandt- blocks bzw. um Beeinträchtigungen im Brooktorhafen und Ericusgraben zu vermeiden und zu mindern (siehe Ziffer 4.2.5.3).