Planungsdokumente: FIKTIVES DEMOVERFAHREN Bauleitplanung Grünoase Stadtmitte (bitte nicht ändern)

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.1. Verfahrensablauf

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß. § 13a Abs. 3 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung hat in der Zeit vom 2. Dezember 2022 bis einschließlich 19. Dezember 2022 stattgefunden.

Die in dieser Zeit vorgebrachten Anregungen aus der Öffentlichkeit wurden ausgewertet und abgewogen. Die Anregungen und Bedenken wurden in Themenblöcke zusammengefasst und vom Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Herzogenaurach in seiner Sitzung vom 16.XX. Januar Februar 2023 behandelt.

Nachfolgend eine Kurzfassung über die Einwendungen / Anregungen und deren Abwägungsergebnisse:

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Berufsschule“ wird eine unzumutbare Lärmbelästigung für die angrenzende Wohnnutzung befürchtet. Die erweiterte Nutzungsmöglichkeit durch den außerschulischen Vereinssport wurde lärmgutachterlich überprüft und sowohl im Gutachten als auch mit entsprechenden Einschränkungen in den Planunterlagen festgesetzt bzw. erläuternd dargestellt, dass sich die erweiterten Nutzungsmöglichkeiten lärmverträglich in die umgebende Wohnnachbarschaft einfügen.

Weiterhin wird aus Sicht der Eingabesteller darauf hingewiesen, dass eine erweiterte Nutzung der Sportanlage die ohnehin schon angespannte Parkplatzsituation weiter verschärfen wird und v.a. in der Orionstraße gefährliche Situationen für Fußgänger und Radfahrer entstehen können.

Da die erweiterte Nutzung der Sportanlagen außerhalb des Berufsschulbetriebes stattfindet, ist ein erhöhter Parkdruck in den umliegenden Straßen nicht zu erwarten. Darüber hinaus stehen auf dem Gelände der Berufsschule und in den umliegenden Straßenräumen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die Straßenquerschnitte bzw. die Straßenräume sind darüber hinaus ausreichend dimensioniert, so dass der unterstellte Zusatzverkehr gefahrenfrei abgewickelt werden kann.

Billigungsbeschluss und Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Billigungsbeschluss wurde durch den Planungs- und Umweltausschuss in der Sitzung vom 16. Februar XX Januar 2023 gefasst.

Im Rahmen der noch ausstehenden Während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom XX XXX 2023 bis einschließlich XX XXXX 2023 sind folgende Stellungnahmen eingegangen. können zu den angepassten Planunterlagen erneut Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

Mit Schreiben vom 28. November 2022 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um ihre Stellungnahme innerhalb angemessener Frist – bis Montag, 19. Dezember 2022 – gebeten.

Ergebnis

Die eingegangen Anregungen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden ausgewertet und abgewogen.

Zu den vorgebrachten formellen Anforderungen des Landratsamtes Erlangen- Höchstadt, die sich auf den nicht vorliegenden qualifizierten Bebauungsplan, die private Grünfläche und deren Zweckbestimmung als Nutzgarten, auf Zufahrten und Nebenanlagen sowie auf das in der Planzeichnung dargestellte Hausmeisterhaus bezogen haben, werden entsprechende Hinweise zur Kenntnis genommen bzw. die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend ergänzt.

Gemäß der vorliegenden Stellungnahme zum Immissionsschutz wird die bisherige textliche Festsetzung in Abstimmung mit der unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt entsprechend um eine weitere Einschränkung, die sich aus den lärmgutachterlichen Annahmen ergibt, ergänzt.

Weitere Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgebracht.

Parallel zur vorgesehenen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden auch die von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit bekommen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen zu den geänderten Planunterlagen vorzubringen.

Aufgestellt und bearbeitet durch:

Stadt Herzogenaurach

Amt für Planung, Natur und Umwelt

Herzogenaurach, den 2006. FebruarDezember 20232

Anja WettsteinSusanne Strater

Akteure der Landesraumordnung

Die hauptsächlichen Akteure der Landesraumordnung in Deutschland sind die verschiedenen Landesplanungsbehörden. Aufgrund der föderalen Struktur variiert der Aufbau sehr stark und es bestehen Landesraumordnungsbehörden im weiteren Sinne auf ein bis vier Stufen, wenn die Träger der Regionalplanung als vierte Stufe hinzugerechnet werden. Die oberste Landesraumordnungsbehörde ist bei unterschiedlichen Ministerien angesiedelt und ihre Zuordnung wird relativ häufig gewechselt. Die obere oder höhere Landesraumordnungsbehörde ist, wenn vorhanden, bei den staatlichen Mittelbehörden angesiedelt. Untere Landesraumordnungsbehörde sind z. B. Kreise. Die Träger der Regionalplanung sind häufig kommunal organisiert.

Kompetenzen der Landesraumordnung: Landesentwicklungsplan und -programm

Die Bundesländer sind nach § 13 Abs. 1 ROG verpflichtet, einen Raumordnungsplan für das Landesgebiet (Landesweiter Raumordnungsplan) und Raumordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalpläne) aufzustellen. Zur Durchführung der Landesraumordnung erlassen sie Landesplanungsgesetze, in denen zumeist Aufgaben, Instrumente, Verfahren und Organisation der Landesraumordnung sowie der Inhalt der Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplan, Regionalplan) geregelt sind. In einigen Landesplanungsgesetzen sind auch Grundsätze der Raumordnung, ergänzend zu den Grundsätzen der Raumordnung des Bundes in § 2 Abs. 2 ROG, enthalten. Auf dieser Basis erarbeiten die Landesraumordnungsbehörden Programme und/oder Pläne, die im Wesentlichen aus verbindlichen Zielen und abzuwägenden Grundsätzen der Raumordnung zur Steuerung der Raumentwicklung des Landes bestehen.

In fast allen Bundesländern verfügt die Landesraumordnung über folgende Instrumente: