Planungsdokumente: FIKTIVES DEMOVERFAHREN Bauleitplanung Grünoase Stadtmitte (bitte nicht ändern)

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

7.5. Wasserwirtschaft / Schutzgut Wasser

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Der durch das Plangebiet verlaufende Flutgraben führt das Oberflächenwasser aus dem Lohhofgebiet ab und entwässert südlich der Erlanger Straße in die Aurach. Um den Abfluss des Oberflächenwassers zu sichern wird auf dem Planblatt eine textliche Festsetzung ergänzt, dass bei Neupflanzungen im Bereich des Flutgrabens die Mindestabstände und Vorschriften gem. DVGW-Regelwerk zu berücksichtigen sind. Die Darstellung von sonstigen Leitungsrechten des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 40 „Berufsschule“ wird unverändert übernommen.

???? Verrohrung???? Offener Graben????.

Flutgraben auf dem Schulgelände, Blick Richtung Westen

7.6. Schutzgut Pflanzen und Tiere

Eine Veränderung für die Schutzgüter „Pflanzen und Tiere“ wird durch die Bebauungsplanänderung nicht begründet. Die bestehenden Baum- und Heckenstrukturen werden zum Erhalt festgesetzt, negative Folgen sind daher nicht zu erwarten.

7.7. Schutzgut Fläche

Unter dem Schutzgut Fläche ist der Aspekt des flächensparenden Bauens zu verstehen.

Die Grundstücksfläche im Geltungsbereich ist bereits abschließend bebaut, eine zusätzliche großflächige Versiegelung wird über die Bebauungsplanänderung nicht begründet.