Planungsdokumente: pmsmoke2026.03 mit Hanjo

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Standort und Untersuchungsraum

Der Untersuchungsraum für die Umweltprüfung entsprach zunächst im Wesentlichen dem ur- sprünglichen Plangebiet HafenCity 10 zur zweiten öffentlichen Auslegung (April/Mai 2020), umfasst also nach der Teilung in die Bebauungspläne HafenCity 10 und HafenCity 17 (siehe Ziffer 1) nach der zweiten öffentlichen Auslegung die Plangebiete beider Bebauungspläne.

Der Untersuchungsraum für das Plangebiet HafenCity 10 wird nach der Teilung wie folgt be- grenzt:

  • im Norden vom Brooktorhafen und Ericusgraben,
  • im Osten durch die Bahnanlagen, die sogenannte Pfeilerbahn und das Plangebiet Ha- fenCity 17,
  • im Süden durch den Baakenhafen und
  • im Westen durch die Shanghaiallee.

In Abhängigkeit des jeweiligen Schutzgutes wird der Untersuchungsraum erweitert.

Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)

Standortalternativen für die vorgesehenen verschiedenen Nutzungen wurden im Rahmen der Masterplanerstellung HafenCity geprüft (siehe Ziffer 3.3.1). Dem Bebauungsplan ist ein frei- raumplanerischer Wettbewerb für die Parkanlage (siehe Ziffer 3.3.2) vorangegangen. In die- sem Wettbewerb wurden mehrere Alternativen erarbeitet und intensiv erörtert. Zudem folgten mehrere städtebauliche und hochbauliche Wettbewerbsverfahren für die jeweiligen Baufelder.

Die Umnutzung ehemaliger Hafen- und Logistikflächen und die Herstellung eines neuen in- nenstadtnahen Stadtteiles für Hamburg entsprechen dem Gebot des flächensparenden Bau- ens und dem Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Unter Beachtung von Umwel- taspekten ist der Standort für die vorgesehen Nutzungen grundsätzlich positiv zu bewerten.

Bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) würde sich der derzeitige Umweltzustand nicht wesentlich verändern. Dieser besteht zusammengefasst aus dem Westteil des Plange- biets, der baulich fast komplett entwickelt ist. Zudem bestehen der zentrale Lohsepark und der Gedenkort „Hannoverscher Bahnhof“. Lediglich auf der Ostseite des Plangebiets besteht noch keine Bebauung. Die dort vorhandenen Flächen sind durch temporäre Zwischennutzungen (kleinerer Bolzplatz, Stellplätze, Kindertagesstätte, Baustelleneinrichtungen) und brachlie- gende Flächen geprägt.

Relevante Fachgutachten / umweltrelevante Stellungnahmen

  • Standortanalyse östlich Shanghaiallee vom 10. Dezember 2008 des Büros Elbberg,
  • Bewertung der Altlastensituation (historische Erkundung) für die gesamte HafenCity 1998 sowie Stellungnahmen des Amtes für Umweltschutz der Behörde für Stadtent- wicklung und Umwelt vom 14. Dezember 2010 (stoffliche Belastung), vom 16. März 2011 (Bodenluft) sowie vom 8. April 2011 (Parkanlage),
  • Bodenluftuntersuchungen in den Jahren 2008 bis 2010,
  • Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan HafenCity 10 vom Januar 2019 sowie Er- gänzung zum Verkehrslärm vom Oktober 2020,
  • Schalltechnische Berechnungen zum Schutz der Schulhofflächen vom Oktober 2018,
  • Luftschadstoffprognose zum B-Plan HafenCity 10 vom November 2017 sowie eine diesbezügliche Stellungnahme der damaligen Behörde für Gesundheit und Verbrau- cherschutz vom Januar 2018,
  • Erschütterungstechnische Fachstellungnahme vom Dezember 2018,
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu den elektromagnetischen Feldern der Bahnstrom- anlagen von Januar und August 2019,
  • Ökologische Bestandserhebung und -bewertung für den Bereich der gesamten Hafen- City von 1998/1999 und Aktualisierung in 2011,
  • Stellungnahme der Hamburg Port Authority (HPA) zu den hydrologischen Auswirkun- gen der Planung vom November 2010,
  • Stellungnahme der AG Naturschutz Hamburg zum Untersuchungsbedarf im Rahmen der Umweltprüfung vom Juni 2010,

  • Verschattungsstudie und Bewertung vom November/Dezember 2010,
  • Vorstudie zur Überprüfung von Auswirkungen und möglichen Verschlechterungen für nach Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH-RL) geschützte „Natura 2000“-Gebiete (FFH-Vorprüfung) der damaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vom Juni 2012,
  • Stellungnahmen der damaligen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vom Mai 2011, Januar 2019, September 2019 und Januar 2020 zu Immissionen,
  • Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz vom Oktober 2018 zum Thema Vorsorgeabstände zu Bahnstromanlagen,
  • Stellungnahmen der damaligen Behörde für Umwelt und Energie vom Januar und Sep- tember 2019 sowie vom Januar 2020 zu Immissionen der Bahnanlagen und vom Sep- tember 2019 zur Schornsteinhöhe der Heizzentrale Oberhafen,
  • Gutachten zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes im Sinne des § 50 BImSchG für den Betrieb C. Steinweg (Südwest-Terminal) GmbH & Co. KG, Am Kamerunkai 5, Hamburg von 2016,
  • Gutachten zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes im Sinne des § 50 BImSchG für die Unikai Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH, Dessauer Straße 10, Hamburg von 2015,
  • Gutachten zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes im Sinne des § 50 BImSchG für den Betrieb CPS Conpac Port Services GmbH, Indiastraße 5, Hamburg von 2016,
  • Stellungnahme zum Verkehrsaufkommen vom Januar 2020,
  • Gutachten zur Überprüfung der Schornsteinhöhe des Heizwerkes Oberhafen vom Mai 2020.