Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung / Gehrecht
Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
Die öffentliche Promenade am Baakenhafen bildet ein Teilstück des im Masterplan HafenCity vorgesehenen Elbuferwanderwegs, die im Zusammenspiel mit der Parkanlage und der ge- planten Brücke über den Baakenhafen eine wesentliche freiraumplanerische Gelenkfunktion für die östliche HafenCity ausbildet. Ziel ist die Herstellung einer ca. 12 m breiten Promena- denfläche auf heutigem Geländeniveau (ca. 4.5 bis 5.3 m über NHN) bei Erhalt der vorhande- nen Kaimauern im Plangebiet. Im Bebauungsplan wird die Promenade als Straßenverkehrs- flächen besonderer Zweckbestimmung „Fußgänger- und Radfahrerbereich“ festgesetzt.
Nördlich und südlich der festgesetzten Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die Fuge im Lohsepark sind in Verlängerung der Straße Am Hannoverschen Bahnhof Straßenverkehrsflä- chen besonderer Zweckbestimmung „Fußgänger- und Radfahrerbereich“ festgesetzt. Dadurch wird eine durchgängige Nord-Süd-Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer durch das Plangebiet auf der Ostseite des Lohseparks zwischen Stockmeyerstraße/Koreastraße und Versmannstraße/Überseeallee und weiter über die Baakenhafenbrücke bis an die Norderelbe (außerhalb des Plangebiets) planungsrechtlich gesichert.
Gehrecht
Um eine durchgängige, öffentlich zugängliche Wegeverbindung zwischen der Stockmeyer- straße/Oberhafenbrücke bis zum nördlichen Ufer des Baakenhafens und zur HafenCity Uni- versität zu sichern, sind östlich des Lohseparks Gehrechte festgesetzt. Ein Gehrecht ist ent- lang der Pfeilerbahn festgesetzt, mit Querverbindungen zur Durchwegung der Baugebiete „MK 9“ und „MK 10“ zur Straße Am Hannoverschen Bahnhof östlich Lohsepark bis zur Parkan- lage/Gedenkbereich. Südlich der Versmannstraße werden Wegeverbindungen in den Bauge- bieten „MK 8“ und „WA 4“ durch ein Gehrecht gesichert, die an die Fußgängerpromenade und die Brückenverbindung am Baakenhafen anschließen. Zudem ist im „MK 8“ ein Durchgang mit Gehrecht und einer lichten Höhe von mindestens 8,15 m festgesetzt. Mit diesen Wegebezie- hungen wird ein dichtmaschiges Fußwegenetz im Quartiersbereich östlich des Lohseparks gesichert und eine qualitätsvolle öffentliche Vernetzung des Gedenkbereichs über raumwirk- same Plätze zu den Quartieren um den Baakenhafen ermöglicht. Durch die Gehrechte wird diese Fußwegverbindung langfristig für die Allgemeinheit gesichert.
Im Bereich des Baugebiets „MK 3“ westlich Lohsepark wird ebenfalls ein Gehrecht zur Siche- rung der Wegefläche vor dem Dokumentationszentrum an der Steinschanze für die Allgemein- heit festgesetzt.
Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, all- gemein zugängige Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten sind zulässig (vgl. § 2 Nummer 18).