Planungsdokumente: pmsmoke2026.03 mit Hanjo

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

[sh] - Kategorie (kapitelbezogen)

5.5. Verkehr

Straßenverkehrsflächen / Rettungswege

Die Anbindung des Plangebiets an das Hauptverkehrsstraßennetz Hamburgs ist über die Stra- ßen Überseeallee/Versmannstraße und Shanghaiallee gegeben. Die Rettungswegeanbin- dung des Plangebiets ist im Hochwasserfall sowohl über den ersten Rettungsweg über die Kibbelstegbrücke in der westlichen HafenCity (über die Straßen Überseeallee – Am Dalmann- kai – Großer Grasbrook – Kibbelstegbrücke) als auch über die dem Plangebiet näher liegende zweite hoch liegende Rettungswegeanbindung über die Oberbaumbrücke (Straßen Shanghai- allee – Shanghaibrücke – Brooktorkai) gewährleistet.

Die im Plangebiet liegenden Straßen bzw. Straßenabschnitte gelten ab einer Höhenlage von mindestens 7,5 m über NHN als vor Hochwasser geschützt. Die Ausbauplanung für die öffent- lichen Straßen geht darüber hinaus und sieht Höhen von ca. 8 m über NHN bis ca. 8,5 m über NHN vor. Ausgenommen davon ist der östliche Bereich der Stockmeyerstraße der zur beste- henden Oberhafenbrücke auf eine Höhe von 5,3 m über NHN abfällt. In diesem Abschnitt dient die Stockmeyerstraße auch zur Erschließung des Kerngebiets „MK 11“ und der nördlichen Gebäudeteile des „MK 10“. In der weiteren Planung ist der Umstand der nicht hochwasserge- schützten Lage der Straße zu berücksichtigen.

Die Straßen zur Erschließung der Baublöcke zwischen Shanghaiallee und Lohsepark werden in einer Breite von 12 m bis 18 m festgesetzt und sollen verkehrsberuhigt mit hohen Aufent- haltsqualitäten ausgebaut werden. Westlich des Lohseparks verläuft die 12 m breite Anlieger- straße Am Lohsepark. Diese Straße ist ein Teilstück des Elberadwegs und soll außer der Er- schließung der angrenzenden Baufelder bevorrechtigt für Radfahrer ausgebaut werden. Im Rahmen der Straßenplanung sind Vorkehrungen zu treffen, damit die Straße Am Lohsepark nicht für Schleichverkehre zur Umfahrung des Lichtsignalanlagen-Knotens Überseeal- lee/Shanghaiallee genutzt werden kann.

Über die Koreastraße werden die Kerngebiete „MK 1“ und „MK 2“ erschlossen. Im weiteren nicht Hochwasser geschützten Verlauf der Stockmeyerstraße werden die Kerngebiete „MK 11“ und das südlich davon gelegene „MK 10“ über eine Stichstraße mit Wendehammer erschlos- sen. In der weiteren Planung ist der Umstand der nicht hochwassergeschützten Lage der Straße zu berücksichtigen.

Die östlich des Lohseparks verlaufenden 12 m breiten von der Versmannstraße bzw. der Stockmeyerstraße abgehenden Stichstraßen Am Hannoverschen Bahnhof dienen der Er- schließung der Gemeinbedarfsfläche „Schule/Kita“ (Bebauungsplan HafenCity 17) bzw. der nördlich des Gedenkbereichs gelegenen Baufelder. Die Straßenabschnitte nördlich und süd- lich des Gedenkbereichs werden über eine auf gleicher Höhe verlaufende Fußgänger- und Radfahrerbrücke verbunden.

Stellplätze

In § 2 Nummer 8 Sätze 2 und 3 ist festgesetzt, dass Stellplätze nur in Tiefgaragen oder Gara- gengeschossen unterhalb der Höhe von 8 m über NHN zulässig sind. Geringfügige Abwei- chungen sind zulässig, wenn sie durch abweichende Straßenanschlusshöhen von über 7,5 m über NHN begründet sind.

Die Festsetzung regelt, dass die privaten Stellplätze (notwendige und nicht notwendige Stell- plätze) nur in Tief- oder Warftgeschossen zulässig sind. Damit soll verhindert werden, dass in einem dichten, innerstädtischen Quartier die vorhandenen Freiräume ihrer Erholungs- und Freizeitfunktionen durch Stellplatznutzung entzogen werden. Zudem wird so vermieden, dass in den Erdgeschosszonen Stellplätze untergebracht werden, die das Stadtbild beeinträchtigen würden und außerdem nicht zur gewünschten Belebung der Erdgeschosszonen beitragen könnten. Gleichzeitig sollen geringfügige Abweichungen möglich sein, da die konkreten Stra- ßenausbauhöhen variieren und die Erdgeschossebenen sicherlich Anschluss an die jeweilige Straßenoberkante finden werden.

Tiefgaragen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (vgl. § 2 Nummer 8 Satz 1). Diese Festsetzung dient der wirtschaftlichen Ausnutzung der Fläche, da so auf zu- sätzliche Tiefgaragengeschosse verzichtet werden kann.

Neben den Stellplätzen auf privatem Grund werden im Zuge der Realisierung des Straßennet- zes auch öffentliche Parkstände erstellt. Für das Plangebiet (Quartier Am Lohsepark) wird ein Schlüssel von 0,13 Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum (Parkstände) je Wohneinheit, für das benachbarte Elbtorquartier ein Schlüssel von 0,12 Parkständen je Wohneinheit berück- sichtigt. Die Versorgung mit Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum bewegt sich damit leicht oberhalb des vom Senat am 17. März 2017 für ausreichend beschlossenen Zielwerts von 0,09 Parkständen je Wohneinheit (Drucksache 21/8292). Zudem werden öffentlich zugängliche Parkplätze in privaten Tiefgaragen im benachbarten Elbtorquartier und in großer Zahl im Über- seequartier angeboten.

Das Quartier Am Lohsepark ist mit den U-Bahnhaltestellen „Messberg“ (außerhalb des Plan- gebiets) und „HafenCity Universität“ im südlichen Plangebiet sowie der Buslinie 111 mit Hal- testelle „Koreastraße“ in der Shanghaiallee sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Auch vor diesem Hintergrund wird das Angebot an öffentlich zugänglichen Pkw- Stellplätzen im Plangebiet und der Umgebung für ausreichend erachtet.

In den Plangebieten HafenCity 10 und HafenCity 17 sind bzw. werden ca. 160 Fahrradpark- plätze im öffentlichen Raum gebaut. Damit wird eine angemessene Versorgung mit öffentlich nutzbaren Fahrradstellplätzen ermöglicht, die sich an dem Zielwert von 20 Fahrradstellplätzen je 100 Wohneinheiten orientiert.

Unterirdische Bahnanlage / ÖPNV

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) für die HafenCity muss die unmittelbare Verknüp- fung mit der Innenstadt gewährleisten, eine schnelle und zuverlässige Verbindung sicherstel- len und die beiden wichtigen Umsteigepunkte der Innenstadt, Jungfernstieg/Rathaus und Hauptbahnhof, direkt anbinden. Die Erschließung der HafenCity erfolgt neben Busverkehr mit dem modernen, zukunftsfähigen Verkehrssystem der U-Bahn. Dafür wurde eine neue U-Bahn- linie (U4) eingerichtet, die zwischen Billstedt und Jungfernstieg die bestehende U-Bahnanlage benutzt. Die neue Trasse beginnt an der bestehenden Haltestelle „Jungfernstieg“ und wird in einem Bogen von Westen her unterirdisch in die HafenCity geführt. Dort gibt es im Übersee- quartier die Haltestelle „Überseequartier“, an der Versmannstraße auf Höhe des Lohseparks die Haltestelle „HafenCity Universität“ im Plangebiet und im weiteren Verlauf die vorläufige Endhaltestelle „Elbbrücken“. Die Inbetriebnahme der Haltestellen „Überseequartier“, „Hafen- City Universität“ und „Elbbrücken“ ist erfolgt.

Für den Bau der neuen U-Bahnlinie 4 bis zur Haltestelle „HafenCity Universität“ liegt der Plan- feststellungsbeschluss vom 15. September 2006 (Amtl. Anz. S. 2281) mit Änderungen nach § 28 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der Fassung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1691), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1366), vor. Ein Teilstück der U-Bahntrasse mit der Haltestelle HafenCity Universität liegt im südlichen Plangebiet. Die

Trasse ist als unterirdische Bahnanlage nachrichtlich übernommen. Für die Verlängerung der U-Bahnlinie von der Haltestelle HafenCity Universität bis zu den Elbbrücken einschließlich der geplanten Haltestelle Elbbrücken liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 14. August 2013 (Amtl. Anz. S. 1398) nach § 28 PBefG vor. Die Fortsetzung der U-Bahn Linie 4 bis zu den Elbbrücken ist errichtet und in Betrieb.

Das südliche Plangebiet wird im Bereich der Überseeallee/Versmannstraße von der U-Bahn- linie 4 unterquert. Im direkten Umfeld der unterirdisch verlaufenden Bahnanlage können Be- einträchtigungen (z. B. Erschütterungen, Streuströme) aus dem U-Bahn-Betrieb und der In- standhaltung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Bei der zur U-Bahn-Trasse gelegenen Bebauung sind deshalb bei Bedarf Erschütterungsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Die im September 2006 planfestgestellte unterirdische Bahnanlage ist in der Planzeichnung nach- richtlich übernommen.

Ausgehend von der östlichen Schalterhalle des U-Bahnhofs „HafenCity Universität“ ist ein bar- rierefreier für Fußgänger und Radfahrer nutzbarer Zugang unter den Fernbahngleisen geplant, der eine Anbindung des Oberhafenquartiers und den am Oberhafen geplanten Außensportflä- chen an den U-Bahnhof herstellt (Bebauungsplan HafenCity 17).

Ergänzt wird die ÖPNV-Anbindung der östlichen HafenCity durch einen geplanten Fähranleger im südlichen Bereich des Magdeburger Hafens außerhalb des Plangebiets und durch Busli- nien.