Planungsdokumente: pmsmoke2026.03 mit Hanjo

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Masterplan

Der im Februar 2000 vom Senat beschlossene Masterplan HafenCity drückt als sonstige Pla- nung nach § 1 Absatz 6 Nummer 11 des Baugesetzbuchs die wesentlichen stadtentwicklungs- planerischen und städtebaulichen Ziele Hamburgs für die auf einen längerfristigen Zeitraum angelegte Entwicklung der HafenCity aus. Das Planwerk besteht aus einem Strukturkonzept, einem Plan zum städtebaulichen Konzept und thematischen Plänen zu Nutzungen, Verkehr, Hochwasserschutz und Freiraum sowie dem Erläuterungsbericht. Darüber hinaus werden Aussagen zur stufenweisen Entwicklung des Gebiets gemacht.

Der Geltungsbereich der Bebauungspläne HafenCity 10 und HafenCity 17 ist im Masterplan 2000 noch den Quartieren Steinschanze (teilweise), Lohsepark und Östlich Lohsepark zuge- ordnet. Das Strukturkonzept zum Masterplan 2000 enthält für den Geltungsbereich des Be- bauungsplanentwurfs HafenCity 10 folgende Aussagen, die im Grundsatz weiterhin gelten:

Das Gebiet Steinschanze gehört zum zentralen Quartier an beiden Seiten des Magdeburger Hafens. Seine hohe Zentralität prädestiniert das Gebiet für Mischnutzungen mit hochwertigen Arbeitsstätten für moderne Dienstleistungen. Erdgeschossig sollten durchgehend Einzelhan- dels- bzw. Gastronomienutzungen möglich sein. Eine Nutzungsmischung mit Wohnen sollte in Bereichen, die dafür geeignet sind, angestrebt werden, z. B. in den Obergeschossen östlich des Magdeburger Hafens. Die Bebauung nimmt den Maßstab und die Orientierung der erhal- tenswerten Gebäude auf. Dies führt zu einem dichten Stadtquartier mit Blockrandbebauung und eingelagerten Plätzen. Die Geschossigkeit ist durchgehend sechs- bis achtgeschossig.

Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Lage entlang der boulevardartig ge- stalteten Shanghaiallee. Ihr hochwertiger Ausbau mit beidseitigen Baumreihen gliedert das in Blockstrukturen dicht bebaute Gebiet und schafft durch seinen Einzelhandelsbesatz interes- sante Binnenqualitäten.

Zum Lohsepark ist ausgeführt, dass dieser den Wallring mit dem Elbuferwanderweg auf der Höhe des Baakenhafens verknüpft. Neben der überörtlichen Bedeutung leistet der Park einen Beitrag zur Versorgung des Gebiets mit siedlungsnahen, übergeordneten Parkanlagen. Seine Nord-Süd ausgerichtete Bandstruktur gliedert die dicht bebauten Quartiere östlich des Mag- deburger Hafens und entwickelt eigenständige Identitäten in den Binnenlagen der Flächen um Lohseplatz und Steinschanze.

Der heute noch erkennbare Lohseplatz kann als zeitgeschichtliches Dokument erhalten blei- ben und in die Freiraumgestaltung des Parks aufgenommen werden. In der südlichen Hälfte des Parks können die gegebenenfalls erforderlichen werdenden schulischen Außensportanla- gen (entstehen tatsächlich nicht im Lohsepark) sowie Flächen zur Sicherung des wohnungs- und arbeitsstättennahen Sportangebotes integriert werden.

Die Baufelder zwischen Lohsepark und Fernbahnbogen werden in Fortsetzung der städtebau- lichen Typologie im Steinschanzenumfeld in Blockrandbebauung entwickelt. Die Nutzungs- struktur ist aufgrund abnehmender Zentralität als Mischgebiet mit einem höheren Wohnanteil entlang der östlichen Parkflanke definiert. Entlang des Fernbahnbogens reihen sich dienstleis- tungsorientierte und moderne, quartiersverträglich gewerblich ausgerichtete Funktionen mit separater Erschließungsstraße zwischen Bahnviadukt und Baufeld auf. Die Flächen südlich des Mittelkanals sind als Option für Gemeinbedarf dargestellt.

Die Bebauung ist durchgehend fünf bis sieben Geschosse hoch. Ob entlang der Fernbahn- strecke besondere bauliche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden, muss in den folgen- den Planungsschritten geprüft werden.

Der Hochwasserschutz leitet sich aus dem Warftkonzept ab (Aufhöhung der Flächen, um die gleiche Sicherheit gegen Sturmfluten zu erreichen, wie hinter der Hauptdeichlinie).

Im Strukturkonzept zum Masterplan sind die Flächen zwischen Shanghaiallee und Lohsepark als zentraler Bereich Magdeburger Hafen dargestellt. Das Baufeld südlich der Versmann- straße ist als Bereich mit überwiegender Wohnnutzung ausgewiesen. In den Erdgeschossbe- reichen sind Handel und Gastronomie ausgewiesen. Der Lohsepark ist als Parkanlage darge- stellt. Die Sammel- bzw. Anliegerstraße westlich des Loseparks (Am Lohsepark) führt im wei- teren Verlauf über eine Brücke über den Baakenhafen zur südlichen Landzunge des Baaken- hafens. Die Bebauung zwischen Lohsepark und Fernbahnbogen ist als Bereich gemischter Nutzungen dargestellt.

Im Zuge der Entwicklung der HafenCity wurden die einzelnen Quartiere qualifiziert und den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Für die gesamte östliche HafenCity wurde der Masterplan aus dem Jahr 2000 überarbeitet, und am 13. Dezember 2011 vom Senat (Senatsdrucksache Nr. 2011/02278) sowie am 14. Juni 2012 von der Bürgerschaft (Drucksache 20/2563) zur Kenntnis genommen. Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Masterplan aus dem Jahr 2000 sind, dass im Quartier Am Lohsepark die Bahnsteigreste des ehemaligen Bahnsteigs 2 des Hannoverschen Bahnhofs gefunden wurden, die im Zusammenhang mit den Deportatio- nen im Nationalsozialismus zeitgeschichtlich bedeutend sind und unter Denkmalschutz gestellt wurden. Das städtebauliche Konzept des Masterplans 2010 berücksichtigt die südostausge- richtete topografische Fuge des denkmalgeschützten Bereichs als städtebauliche Zäsur. Zu- dem waren für die drei östlichen Quartiere Oberhafen, Baakenhafen und Elbbrücken im ur- sprünglichen Masterplan die Themen eigene Identität, räumliche Integration und urbane Qua- lität nicht erschöpfend bearbeitet. Der vorliegende Überarbeitungsstand wurde mit den Bürge- rinnen und Bürgern, den Fachleuten und Investoren diskutiert. Eine Abschlussdiskussion fand im September 2010 statt.

Wettbewerbsverfahren

Zur Gestaltung des Lohseparks inklusive der Gestaltung der räumlichen Situation des Ge- denkortes „Hannoverscher Bahnhof“ wurde im Juni 2010 ein freiraumplanerischer Wettbewerb entschieden. Der Entwurf bildet die Grundlage der Parkplanung. Die Gestaltung der Brücke über den Baakenhafen wurde im Rahmen eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs im November 2010 entschieden. In den Jahren 2011 bis 2014 wurden die hochbaulichen Reali- sierungswettbewerbe für die überwiegend für Wohnnutzung vorgesehenen Blöcke südlich des Hildebrandtblockes („WA 1“, „WA 2“ und „WA 3“) ein Bürogebäude am Brooktorhafen und ein Bürogebäude mit dem Dokumentationszentrum des ehemaligen Hannoverschen Bahnhofs durchgeführt. Für die Innenhofgestaltung des nördlicheren Blocks („WA 1“) wurde zusätzlich ein freiraumplanerisches Gutachterverfahren abgeschlossen. Auch der Wettbewerb für den Neubau einer Firmenzentrale auf dem Baufeld Ecke Shanghaiallee/Koreastraße ist entschie- den.

Auf der östlichen Seite des Lohseparks hat es mehrstufige Wettbewerbsverfahren gegeben. Im nordöstlichen Plangebiet wurde für die Ansiedlung eines Medienunternehmens und einer ergänzenden Bebauung ein städtebaulicher Wettbewerb in 2017 und in 2018 ein hochbauli- ches Verfahren durchgeführt. Im südöstlichen Teil wurde für die weiterführende Schule eben- falls ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Dessen Ergebnis wurde aufgrund deutlich gestiegener prognostizierter Schülerzahlen und damit einhergehendem, steigendem Raumbe- darf für den Schulcampus im Rahmen einer Machbarkeitsstudie überarbeitet.

Gutachten

Zum Bebauungsplanverfahren erstellte Gutachten sind unter Ziffer 4.1.5 aufgeführt.