Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan
Stand 1997; Ansichtsexemplar
Im Flächennutzungsplan wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Hamburg dargestellt (Baugesetzbuch § 5). Er ist verbindlich für Behörden und Träger öffentlicher Belange, begründet aber noch keine Bauansprüche. Als vorbereitender Bauleitplan mit dem Maßstab 1:20.000 stellt er die Planung in Grundzügen dar. Er lässt damit Spielraum für die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne. Eine Vielzahl von Planungen und sonstige Nutzungsregelungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften sind Bestandteile des Flächennutzungsplans, der Übersichtlichkeit halber werden sie in einem gesonderten Beiblatt "Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke" zusammengefasst. Neue planerische Ziele der Stadt Hamburg wie z.B. die "HafenCity" sowie auch kleinräumige Änderungen machen ständige Aktualisierungen des Flächennutzungsplans erforderlich.
Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung
Der Senat hat beschlossen, die Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3 . November 2017 (BGBl . IS . 3635) öffentlich auszulegen: Das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung liegt östlich d der Straße Kirchenheerweg, zwischen dem vorhandenen Wohngebiet Karkenland im Norden und dem Marschbahndamm im Süden in dem Stadtteil Kirchwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 607) .
Stand 1997; Ansichtsexemplar
Stand: 2013
Stand: 2013